WIE LÄUFT EINE THERAPIE AB?
In der Sprechstunde geht es um eine erste diagnostische Einordnung und die Indikationsstellung für mögliche weitere notwendige Maßnahmen (Psychotherapie oder andere Unterstützungs- und Beratungsangebote wie z.B. Erziehungsberatung). – Ein Termin für die psychotherapeutische Sprechstunde ist jedoch nicht automatisch mit der Vergabe eines Therapieplatzes verbunden.
Vor der eigentlichen Therapiephase finden mindestens zwei (maximal sechs) probatorische Sitzungen statt. Im Mittelpunkt stehen hierbei neben dem weiteren gegenseitigen Kennenlernen eine ausführliche Diagnostik und die Erhebung wichtiger biografischer Daten. Gemeinsam wird dann ein individueller Behandlungsplan erstellt und die Antragsstellung bei der Krankenkasse durchgeführt.
Bei Kindern benötigt der Psychotherapeut auf jeden Fall die Unterschrift der Eltern beziehungsweise der Sorgeberechtigten. Jugendliche ab 15 Jahren können eigenständig eine Psychotherapie beantragen.
In der Therapiephase kommen je nach Alter und Problem verschiedene Methoden zum Einsatz. Die Therapiesitzungen dauern 50 Minuten und werden anfangs häufig in wöchentlicher Frequenz und später in größeren Abständen durchgeführt. Wie viele Sitzungen notwendig erscheinen (Kurz-/ Langzeittherapie), wird mit Ihnen in der Probephase besprochen.
4. Akutbehandlung
Im Anschluss an die psychotherapeutische Sprechstunde kann in bestimmten Fällen eine Akutbehandlung notwendig sein. Sie soll zur Besserung akuter psychischer Krisen und Ausnahmezustände beitragen. Hier steht vor allem eine schnelle Stabilisierung der Patienten im Vordergrund. Es sind hierfür maximal 15 Sitzungen zu je 50 Minuten vorgesehen.
Jugendliche entscheiden selbst: Bei Kindern benötigt der Psychotherapeut auf jeden Fall die Unterschrift der Eltern beziehungsweise der Sorgeberechtigten. Jugendliche ab 15 Jahren können eigenständig eine Psychotherapie beantragen.