WER ÜBERNIMMT DIE KOSTEN?

Gesetzlich Versicherte:

In der Regel werden die Behandlungskosten bei gesetzlich Versicherten von der Krankenkasse übernommen. Hierzu findet ein entsprechendes Antragsverfahren statt.

Privat Versicherte:

Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Versicherung auf, um zu prüfen, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung ambulante Psychotherapie übernimmt. Im Falle einer Kostenübernahme fordern Sie am besten die Antragsunterlagen direkt bei Ihrer Krankenversicherung an; bringen Sie die entsprechenden Formulare einfach in die erste Sitzung mit.

Selbstzahler:

Eine Psychotherapie kann auch privat bezahlt werden. Hier entfällt die Antragstellung bei der Krankenkasse. Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).